Der geschäftsführende Vorstand der DJK Bexbach hat in einer Videokonferenz einstimmig beschlossen, die für März 2021 vorgesehene Mitgliederversammlung aufgrund der Pandemie abzusagen.
Wenn es die Lage im Laufe des Jahres es erlaubt, kann die Versammlung einberufen werden. Diese Entscheidung ist legal auf der Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.
Damit bleibt der amtierende Vorstand kommissarisch im Amt."
Bexbach, 19. März 2021
gez. Die Vorstandschaft
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